Fragen und Beschwerden rund um den Fernlinienbus: Meldestelle des BSK bietet bundesweit erste Anlaufstelle für Reisende mit Behinderung
27.10.2014 von LAG Redaktion
Düsseldorf, 27.10.2014. Zum 1.
Oktober hat die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse des Bundesverband
Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) ihre Arbeit aufgenommen. Der BSK
bietet damit die erste Anlaufstelle bei Fragen und Beschwerden für Reisende mit
Behinderung.
"Fernlinienbus-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar
2016 Neufahrzeuge einzusetzen, die barrierefrei sind", betont Ulf-D.
Schwarz, Geschäftsstellenleiter beim BSK.
Die neue Meldestelle soll als Ansprechpartner für verschiedene
Akteure zur Verfügung stehen. Sie wird sowohl die Beratung von Reisenden mit
Behinderung und die Überprüfung der Barrierefreiheit der Fernlinienbusse durch
Testfahrten vornehmen, sowie die Kontaktaufnahme zu allen Beteiligten
(Fernlinienbus-Hersteller, -Betreiber, Politik) und das Ahnden von Missständen
bei nicht barrierefreien Fernlinienbussen vornehmen.
"Unser konkretes Ziel ist es auch, die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention im Auge zu behalten. Denn darin ist die
Herstellung der Barrierefreiheit verankert", sagt Schwarz. Julia Walter
leitet die neue Meldestelle und ist auf die Resonanz gespannt: "Wir haben bislang
keine Erfahrungswerte, von wem und wie häufig unsere Meldestelle frequentiert
wird", erklärt sie. "Für unseren Verband ist es jedoch wichtig, dass
Reisende mit Behinderung eine kompetente Ansprechpartnerin haben, die ihnen bei
allen Fragen zum Thema Reisen mit dem Fernlinienbus zur Seite steht.“
Bis zur stufenweise Einführung der Barrierefreiheit bei den Fernlinienbussen ist die Meldestelle im Aufbau befindlich und ist von Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr unter der Tel.: 030 8145268-53 Email: julia.walter@bsk-ev.org erreichbar.
Burga Torges
Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen