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Gutachten zum Nachrang der Eingliederungshilfe, sowie zu den Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Leistungsberechtigten bei Leistungen der Eingliederungshilfe

05.05.2022 von LAG Redaktion

Prof. Tolmein hat am 5. Mai sein Gutachten vorgestellt, dass die LAG extra zu einem Thema der Eingliederungshilfe in Auftrag gegeben hat.

Die wichtigsten Punkte die das Gutachten beleuchtet:

  • Muss man sich von der Eingliederungshilfe auf andere Stellen verweisen lassen, die (eventuell) die Leistung erbringen könnten?
  • Und ganz wichtig: Wie ist das wenn die Eingliederungshilfe sagt, man muss sich vom Amtsarzt untersuchen lassen, Behandlungen vornehmen lassen oder sich sogar operieren lassen? Wo sind die Grenzen der Mitwirkungs- und Duldungspflicht der Leistungsberechtigten bei der Eingliederungshilfe.

Das Gutachten von Prof. Tolmein macht dazu starke Aussagen, die mit Sicherheit die Sicht auf die Eingliederungshilfe und ihre Entscheidungen noch einmal schärft.

Hier zum Gutachten (PDF)

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