Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen fordert Zusagen für Assistenznehmer im persönlichen Budget Selbstorganisierte Assistenz stärken!
26.01.2021 von LAG Redaktion
Pressemeldung 26.01.2021
Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen fordert Zusagen für Assistenznehmer im persönlichen Budget
Selbstorganisierte Assistenz stärken!
Das Persönliche Budget ist ein Finanzierungsmodell für selbstorganisierte Assistenz, für das das Bundesteilhabegesetz (BTHG) den gesetzlichen Rahmen bildet. Das Ziel des BTHG ist mehr Selbstbestimmung trotz Behinderungen, doch in der nun erfolgenden schrittweisen Umsetzung durch die Bundesländer gibt es teils erhebliche Vollzugsdefizite. So auch in Hamburg, wo das Fachamt Eingliederungshilfe Ende Dezember 2020 ca. 350 Assistenznehmer mit einem Persönlichen Budget über Veränderungen bei der Bewilligung informierte, die für ihre Lebens- und Assistenzsituation einschneidende Folgen haben würde.
Viele dieser Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe nutzen ein Persönliches Budget für die Anstellung erfahrener Kräften, die sie nicht nur im Alltag einfach unterstützen, sondern sie insbesondere befähigend bei der Entwicklung von Kompetenzen zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung fördern, z.B. in und nach Krisen und zur Sicherung von Gesundheits- und Wohnsituationen. Diese sogenannten qualifizierten Assistenzen sollen nach dem BTHG zukünftig von Fachkräften geleistet werden. Wer als Fachkraft gilt, bestimmen die Bundesländer. Infolge des Schreibens der Hamburger Behörde sind viele Betroffene nun aufgebracht, da sie fürchten, ihre erfahrenen Kräfte zukünftig nicht mehr bezahlen zu können. Für die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) steht dieses Signal im Zusammenhang mit der seit Jahren sinkenden Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets.
„Eigentlich bedeuten Persönliche Budgets eine win-win
Situation für Behörde und Betroffene, günstigere Finanzierung für wirksame
Assistenz,“ so Kerrin Stumpf, Mitglied im Vorstand der LAG. „Doch anstatt, dass
es Signale gibt, diese Modelle systematisch aufzuwerten, um die Betroffenen zu
stärken, steht nun in Frage, ob sie im ohnehin schwierigen Personalmarkt zukünftig
Assistentinnen und Assistenten zu den Bedingungen der Behörde werden finden
können.“
Der Vorstand der LAG bietet den Betroffenen Rückendeckung. Als gesetzlich
benannte maßgebliche Interessenvertretung nach dem Bundesteilhabegesetz vertritt
die LAG die Verbesserung einer selbstbestimmten Teilhabe gegenüber den
zuständigen Behörden und den Dienstleistern. „Wir fordern, dass die Stadt einen
geeigneten Rahmen setzt für sozial verträgliche selbstorganisierte Assistenz
mit Qualität. Hierzu bieten wir den Verantwortlichen das Gespräch an, von dem
die Betroffenen in unseren Mitgliedsorganisationen profitieren für mehr und
nicht weniger persönliche Budgets in Hamburg,“ so Stumpf.
Für Fragen
steht die Hamburger LAG für behinderte Menschen e.V. zur Verfügung:
Paul-Stritter-Weg 1, 22297 Hamburg
Kerrin Stumpf
kerrin.stumpf@lagh-hamburg.de
01715548984