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Konsenspapier zur Weiterentwicklung der Hamburger Behindertenhilfe

07.03.2005 von LAG Redaktion

Auch in der Freien und Hansestadt Hamburg sind nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des SGB IX und XII Hilfen vorrangig in ambulanter Form anzubieten.

Der Sozialhilfeträger (BSF), die in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände, Verbände der Träger privater Einrichtungen und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen stimmen darin überein, dass es für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Strukturen der Behindertenhilfe in Hamburg gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um das Vertrauen der behinderten Menschen, ihrer Angehörigen und rechtlichen Betreuer zu gewinnen und sie in diesen Prozess einzubeziehen. Deshalb verständigen sich der Sozialhilfeträger, die Spitzenverbände der Träger von Einrichtungen und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen auf folgende Grundsätze:

Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen hat bei der Veränderung der Form der Hilfe hohe Priorität. Der Wechsel zwischen verschiedenen Betreuungsformen unterliegt im gesetzlichen Rahmen der Freiwilligkeit. Behinderten Menschen wird die Entscheidung für das Verlassen stationärer Wohnformen dadurch erleichtert, dass Einrichtungen und Sozialhilfeträger dem individuellen Bedarf entsprechend Rückkehrmöglichkeiten in stationäre oder andere geeignetere Betreuungsformen eröffnen. Bei Planung und Umsetzung von Veränderungsmaßnahmen werden die davon betroffenen Menschen und gegebenenfalls die rechtlichen Betreuer von den Einrichtungen und dem Sozialhilfeträger in nachvollziehbarer Form beteiligt. Behinderte Menschen und gegebenenfalls die rechtlichen Betreuer werden bei Bedarf auf Möglichkeiten einer von der Einrichtung und vom Sozialhilfeträger unabhängigen Beratung (z. B. People First e. V., Autonom Leben e. V., Elternverbände, LAG, Sozialverbände) hingewiesen. Unabhängig von der jeweiligen Betreuungsform soll für den behinderten Menschen die Auskömmlichkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Kontinuität der Unterstützung nachvollziehbar bleiben. Soweit Rahmenvereinbarungen für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Hamburg getroffenen werden, werden Vertreter der Zusammenschlüsse der behinderten Menschen beteiligt.

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